28 O 124/11•Landgericht Köln, 2011-10-19, 28 O 124/11
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 124/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-19
Aktenzeichen: 28 O 124/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:1019.28O124.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, folgende Äußerungen zu verbreiten:
a) „Dieses Leben mit mindestens sechs Frauen gleichzeitig, denen er allen die Ehe versprochen hat.“
wenn dies geschieht wie im Artikel „L ist sein eigenes Opfer“ im Onlineangebot „anonymY.de“ am 22.12.2010 geschehen;
b) Er hatte zur angeblichen Tatzeit schließlich 5 Frauen gleichzeitig Ehe und Kinder versprochen und soll von jeder erwartet haben, dass sie „treu“ ist.“
wenn dies geschieht wie im Artikel „L und die Mitleidsmasche“ im Onlineangebot „anonymY.de“ vom 28.10.2010 geschehen;
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Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, den Kläger von den Kosten der vorprozessualen Vertretung in Höhe von EUR 249,98 freizustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich des Unterlassungstenors zu Ziffer 1. EUR 5.000,00 und im Übrigen 110% des zu vollstreckenden Betrages.
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