Landgericht Köln, 2012-01-11, 28 O 627/11

28 O 627/11Tribunal cantonal11 janv. 2012

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 627/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-11

Aktenzeichen: 28 O 627/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0111.28O627.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Dem Beklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

die nachfolgenden Bildnisse des Klägers zu verbreiten, wenn dies geschieht wie in der Mitteilung des Beklagten auf der Internetseite www.anonym1.com vom 06.06.2011:

(Es folgt eine mehrseitige Darstellung)

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.023,16 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.07.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

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