7 O 567/08•Landgericht Köln, 2012-01-20, 7 O 567/08
Texte intégral
Landgericht Köln — 7 O 567/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-20
Aktenzeichen: 7 O 567/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0120.7O567.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 78.128,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2009 zu zahlen. Ferner wird der Beklagte zu 1) verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 20.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.01.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, 9.916,97 € an den Beklagten zu 1) nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 30 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40% und der Beklagte zu 1) allein zu weiteren 30 %. Von den außergerichtlichen Kosten tragen die des Klägers die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40% und der Beklagten zu 1) allein zu weiteren 30 %, die des Beklagten zu 1) der Kläger zu 30 % und die der Beklagten zu 2) der Kläger zu 40 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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