Landgericht Köln, 2012-01-26, 30 O 538/10

30 O 538/10Tribunal cantonal26 janv. 2012

Texte intégral

Landgericht Köln — 30 O 538/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-26

Aktenzeichen: 30 O 538/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0126.30O538.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 680.000,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.09.2010 zu zahlen,

an den Kläger zu 2) 70.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.09.2010 zu zahlen,

an den Kläger zu 1) rückständige Zinsen für die Zeit vom 01.07.2010 bis zum 17.09.2010 in Höhe von 3.673,33 Euro zu zahlen, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.09.2010,

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 8.369,03 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistungen von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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