Landgericht Köln, 2012-04-13, 24 O 411/10

24 O 411/10Tribunal cantonal13 avr. 2012

Texte intégral

Landgericht Köln — 24 O 411/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-13

Aktenzeichen: 24 O 411/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0413.24O411.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.039,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 14.10.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den Rückstufungsschaden in Höhe von 80% zu ersetzen, der dem Kläger daraus entstanden ist, dass er die bei der T Sachversicherung AG bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 80%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, es sei denn, die Beklagten leisten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

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