3 O 116/11•Landgericht Köln, 2012-05-16, 3 O 116/11
Texte intégral
Landgericht Köln — 3 O 116/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-16
Aktenzeichen: 3 O 116/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0516.3O116.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 412.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2011 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen die Übertragung der Beteiligung an der „E GmbH & Co. E1 KG“ mit der Kommanditisten-Nr. ### im Nennwert von 400.000,00 €.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Zug um Zug Leistung gemäß Klageantrag zu 1) im Annahmeverzug befindet.
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Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von ihrer Verbindlichkeit in Höhe von 4.293,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2011 gegenüber Rechtsanwälte S, X & M aus Köln freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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