26 O 410/11•Landgericht Köln, 2012-06-13, 26 O 410/11
Texte intégral
Landgericht Köln — 26 O 410/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-13
Aktenzeichen: 26 O 410/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0613.26O410.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 4.500,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2011 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts entstanden sind. Diese trägt der Kläger.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung wegen zu vollstreckender Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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