Landgericht Köln, 2013-02-20, 23 O 275/11

23 O 275/11Tribunal cantonal20 févr. 2013

Texte intégral

Landgericht Köln — 23 O 275/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-20

Aktenzeichen: 23 O 275/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0220.23O275.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.393,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2011 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 88 % und die Beklagte zu 12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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