28 O 172/13•Landgericht Köln, 2013-12-18, 28 O 172/13
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 172/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-18
Aktenzeichen: 28 O 172/13
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:1218.28O172.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 15.5.2013 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.196,43 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 29.6.2011 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 399,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 29.6.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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