Landgericht Köln, 2014-09-03, 13 S 20/14

13 S 20/14Tribunal cantonal3 sept. 2014

Texte intégral

Landgericht Köln — 13 S 20/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-03

Aktenzeichen: 13 S 20/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0903.13S20.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 18.12.2013 (Az. 21 C 120/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.178,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2013 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die vorgenannten Forderungen sowie die Kosten des Rechtsstreits aus einer von dem Beklagten vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultieren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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