37 O 76/14•Landgericht Köln, 2014-09-25, 37 O 76/14
Texte intégral
Landgericht Köln — 37 O 76/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-25
Aktenzeichen: 37 O 76/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:0925.37O76.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. Zivilkammer
Tenor
a)
Die Beklagte wird verurteilt, ihren Heimplatz in der C Pflegeeinrichtung Wohnen mit Pflege Köln-Y, D-Straße, ##### Köln-Y zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
b)
Es wird festgestellt, dass das Heimvertragsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung vom 03.02.2014 wirksam beendet worden ist.
c)
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.625,45 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2014 zu zahlen.
d)
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 650,34 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2014 zu zahlen.
e)
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar hinsichtlich der Räumung. Die Beklagte kann die Vollstreckung diesbezüglich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen kann die Klägerin aus dem Urteil vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstrecken.
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