Landgericht Köln, 2014-10-29, 32 O 424/12

32 O 424/12Tribunal cantonal29 oct. 2014

Texte intégral

Landgericht Köln — 32 O 424/12 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-29

Aktenzeichen: 32 O 424/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:1029.32O424.12.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 32. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger die noch vorhandenen Wertpapiere „C DE#####/####“ (drei Stück) herauszugeben.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 270.630,16 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 19.5.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin, die diese selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist hinsichtlich der Herausgabe gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,- EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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