Landgericht Köln, 2014-11-21, 108 KLs 10/14

108 KLs 10/14Tribunal cantonal21 nov. 2014

Texte intégral

Landgericht Köln — 108 KLs 10/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-21

Aktenzeichen: 108 KLs 10/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2014:1121.108KLS10.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Betruges in 18 Fälle zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen, soweit sie verurteilt wurde. Außerdem hat sie die Kosten des Revisionsverfahrens und ihre insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Soweit sie mit Urteil des Landgerichts Köln vom 28.02.2013 – 110 KLs 45/12 – freigesprochen wurde, fallen die Kosten der Landeskasse, die auch insoweit die notwendigen Auslagen der Angeklagten zu tragen hat, zur Last.

Angewandte Vorschriften:

§§ 263 Abs. 1, 3 Nr. 1, 53 StGB.

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