28 O 554/12•Landgericht Köln, 2015-03-04, 28 O 554/12
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 554/12 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-04
Aktenzeichen: 28 O 554/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0304.28O554.12.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
I. Dem Beklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten
v e r b o t e n
im geschäftlichen Verkehr im Internet unter der Domain "anonym.com" Reisedienstleistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, ohne sicherzustellen, dass die Pflichtangaben für Diensteanbieter, namentlich
-
den Namen und die Anschrift, unter der der Diensteanbieter niedergelassen ist, bei juristischen Personen die Rechtsform,
-
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Diensteanbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer und
-
die Umsatzsteueridentifikationsnummer
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar auf der Website gehalten werden.
II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 3/4 und der Beklagte 1/4.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.