Landgericht Köln, 2015-03-19, 83 O 180/08

83 O 180/08Tribunal cantonal19 mars 2015

Texte intégral

Landgericht Köln — 83 O 180/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-19

Aktenzeichen: 83 O 180/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0319.83O180.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 425.028,19 zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 %punkten über dem Basiszinssatz aus EUR 158.824,36 seit dem 16.07.2008, aus weiteren EUR 112.718,97 seit dem 16.08.2008 sowie aus weiteren EUR 153.484,86 seit dem 17.01.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 36% und die Beklagte zu 64%.

Die Kosten der Streithelfer tragen wie folgt: Die Kosten der Streithelfer zu 1. und 2. tragen die Beklagte zu 64% und die Streithelfer zu 1. und 2. selbst zu 36%. Die Kosten der Streithelferin zu 3. tragen die Klägerin zu 36 % und die Streithelferin zu 3. selbst zu 64%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.