Landgericht Köln, 2015-05-26, 33 O 512/11

33 O 512/11Tribunal cantonal26 mai 2015

Texte intégral

Landgericht Köln — 33 O 512/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-26

Aktenzeichen: 33 O 512/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0526.33O512.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

I.

Der Tatbestand des Teilurteils der Kammer vom 24.02.2015 wird wie folgt berichtigt:

  1. Auf Seite 13 im letzten Absatz wird der Satz:

„Lizenzanträge bei der GEMA wurden vielmehr erst im Herbst 2011 von der Beklagten zu 5) im Auftrag der Beklagten zu 2) nachträglich für den Zeitraum ab Oktober 2005 gestellt.“

ersetzt durch den Satz:

„Lizenzanträge bei der GEMA wurden vielmehr erst im Mai 2011 von der Beklagten zu 5) im Auftrag der Beklagten zu 2) nachträglich für den Zeitraum ab 2005 gestellt.“

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