Landgericht Köln, 2015-05-28, 28 O 496/14

28 O 496/14Tribunal cantonal28 mai 2015

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 496/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-28

Aktenzeichen: 28 O 496/14

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0528.28O496.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammert

Tenor

  • I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft an ihrem Vorstand zu vollstrecken ist und insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,

zu unterlassen, bei einer Suchanfrage zu dem Namen „F“ über die Suchmaschine https://de.yahoo.com/ die folgenden URLs

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und/oder

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und/oder

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  • II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Gegen dieses Urteil kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang Einspruch eingelegt werden.

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