28 O 496/14•Landgericht Köln, 2015-05-28, 28 O 496/14
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 496/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-28
Aktenzeichen: 28 O 496/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0528.28O496.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammert
Tenor
- I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft an ihrem Vorstand zu vollstrecken ist und insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,
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- II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
- III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Gegen dieses Urteil kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang Einspruch eingelegt werden.
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