Landgericht Köln, 2015-07-09, 116 KLs 2/12

116 KLs 2/12Tribunal cantonal9 juil. 2015

Texte intégral

Landgericht Köln — 116 KLs 2/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-09

Aktenzeichen: 116 KLs 2/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2015:0709.116KLS2.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten K, O , J und P sind der Untreue in zwei Fällen, der Angeklagte E des fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften schuldig.

Es werden deshalb verurteilt:

Der Angeklagte J zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

von zwei Jahren und zehn Monaten,

die Angeklagten K und P jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

von zwei Jahren,

der Angeklagte O zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

von einem Jahr und elf Monaten

und der Angeklagte E zu einer Geldstrafe von

90 Tagessätzen zu je 5.500,00 €.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen der Angeklagten K, O und P wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Angeklagten auferlegt.

Angewandte Vorschriften:

Hinsichtlich des Angeklagten J §§ 266 Abs. 1 u. 2, 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 1. Alt., 25 Abs. 2, 52, 53, 54 StGB,

hinsichtlich der Angeklagten K, O und P §§ 266 Abs. 1 u. 2, 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 1. Alt., 25 Abs. 2, 52, 53, 54, 56 StGB,

hinsichtlich des Angeklagten E § 54 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 KWG a.F., § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB.

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