Landgericht Köln, 2016-03-03, 81 O 118/15

81 O 118/15Tribunal cantonal3 mars 2016

Texte intégral

Landgericht Köln — 81 O 118/15 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-03

Aktenzeichen: 81 O 118/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0303.81O118.15.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

wie nachstehend wiedergegeben Zahlungsaufforderungen unter Hinweis auf die Gefahr einer Schufa-Meldung auszusprechen, wenn der Adressat des Schreibens der geltend gemachten Forderung bereits widersprochen hat:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

II.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 246,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3.12.2015 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.

III.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

IV.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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