81 O 118/15•Landgericht Köln, 2016-03-03, 81 O 118/15
Texte intégral
Landgericht Köln — 81 O 118/15 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-03
Aktenzeichen: 81 O 118/15
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0303.81O118.15.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
I.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,
wie nachstehend wiedergegeben Zahlungsaufforderungen unter Hinweis auf die Gefahr einer Schufa-Meldung auszusprechen, wenn der Adressat des Schreibens der geltend gemachten Forderung bereits widersprochen hat:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
II.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 246,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3.12.2015 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
III.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
IV.
Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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