Landgericht Köln, 2016-04-06, 4 O 118/03

4 O 118/03Tribunal cantonal6 avr. 2016

Texte intégral

Landgericht Köln — 4 O 118/03 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-06

Aktenzeichen: 4 O 118/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0406.4O118.03.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10%. Die Kosten der Nebenintervention der Streithelferin der Beklagten trägt der Kläger zu 90%. Im Übrigen trägt die Streithelferin der Beklagten ihre Kosten selbst. Die Kosten der Nebenintervention der Streithelferin des Klägers trägt die Beklagte zu 10%. Im Übrigen trägt die Streithelferin des Klägers ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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