Landgericht Köln, 2016-04-25, 18 O 184/15

18 O 184/15Tribunal cantonal25 avr. 2016

Texte intégral

Landgericht Köln — 18 O 184/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-25

Aktenzeichen: 18 O 184/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0425.18O184.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Räumlichkeiten in der N-Straße, Erdgeschoss, in ##### Köln, nebst Kellerraum und fünf Stellplätzen in der Hofanlage N-Straße in ##### Köln zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Es wird festgestellt, dass der Klägerin an den von der Beklagten eingebrachten Gegenständen in den Mieträumen und an der in den Mieträumen eingebauten Lüftungsanlage das Pfandrecht gemäß § 562 BGB zusteht.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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