28 O 12/16•Landgericht Köln, 2016-07-13, 28 O 12/16
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 12/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-13
Aktenzeichen: 28 O 12/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2016:0713.28O12.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 1.317,87 € freizustellen.
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Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 1.358,86 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 4.8.2015 zu zahlen.
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Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 20.000,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2015 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 24 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 76 %. Von den außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger die der Beklagten zu 1 zu 18 % und die des Beklagten zu 2 zu 25 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 76 %. Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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