Landgericht Köln, 2017-01-30, 101 KLs 13/15

101 KLs 13/15Tribunal cantonal30 janv. 2017

Texte intégral

Landgericht Köln — 101 KLs 13/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-30

Aktenzeichen: 101 KLs 13/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0130.101KLS13.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte B wird wegen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, wegen Verabredung zu einem schweren Ban-

dendiebstahl sowie wegen Betruges in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren und fünf Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte D wird wegen schweren Bandendiebstahls, wegen Verabredung zu einem schweren Bandendiebstahl sowie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren und einem Monat

verurteilt.

Der Angeklagte H wird wegen schweren Bandendiebstahls und wegen Verabredung zu einem schweren Bandendiebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

drei Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte C wird wegen schweren Bandendiebstahls in vier Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, wegen Verabredung zu einem schweren Bandendiebstahl sowie wegen Beihilfe zu einer gefährlichen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren und drei Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte F wird wegen schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen, wobei es in zwei Fällen beim Versuch blieb, und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren und zehn Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte G wird wegen schweren Bandendiebstahls in vier Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte E wird wegen gefährlicher Körperverletzung unter Freispruch im Übrigen zu einer Freiheitsstrafe von

zwei Jahren und sieben Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte A wird wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb und wegen Ausreise über eine Auslandsgrenze trotz Passentziehung und Beschränkung des Personalausweises auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren

verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen tragen die Angeklagten, der Angeklagte E jedoch nur soweit er verurteilt worden ist; soweit er freigespro-

chen worden ist, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.

Die sichergestellten Gegenstände

des Angeklagten A - blauer Ziegenfuß, ein Paar schwarze Gartenhandschuhe, schwarze Sturmhaube, Wollmütze, Rucksack mit Einbruchswerkzeug -

des Angeklagten F - Sturmhaube, ein Paar Latexhandschuhe, ein Paar Arbeitshandschuhe, Taschenlampe, Walky-Talky, schwarze Sturmhaube, zwei Gesichtsmasken in „Scream“-Optik -

des Angeklagten E - blaues Brecheisen -

des Angeklagten G - Metallfeile, zwei Handfunkgeräte Alecto FR-14, blaues Brecheisen, Schraubendreher mit rotem Griff, Schraubendreher mit schwarzem Griff -

werden eingezogen.

Angewendete Vorschriften:

bzgl. B:

§§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 und 3, 244 Abs. 1 Nr. 3, 244a Abs. 1, 263 Abs. 1 und 3 Nr. 1 1. Alt., 13, 22, 23, 25 Abs. 2, 30 Abs. 2, 53 Abs. 1 StGB

bzgl. D:

§§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 und 3, 244 Abs. 1 Nr. 3, 244a Abs. 1, 30 Abs. 2, 53 Abs. 1 StGB, § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BtMG,

bzgl. H

§§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 und 3, 244 Abs. 1 Nr. 3, 244a Abs. 1, 30 Abs. 2, 53 Abs. 1 StGB.

bzgl. C

§§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 und 3, 244 Abs. 1 Nr. 3, 244a Abs. 1, 22, 23, 27 Abs. 1, 30 Abs. 2, 53 Abs. 1 StGB

bzgl. F

§§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 und 3, 244a Abs. 1, 22, 23, 53 Abs. 1, 74 Abs. 1, 2 Nr. 1 StGB

bzgl. G

§§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 und 3, 244a Abs. 1, 22, 23, 53 Abs. 1, 74 Abs. 1, 2 Nr. 1 StGB

bzgl. E

§§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 74 Abs. 1, 2 Nr. 2 StGB

bzgl. A

§§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, 2 und 3, 244a Abs. 1, 22, 23, 53 Abs. 1, 74 Abs. 1, 2 Nr. 1 StGB, § 24 Abs. 1 Nr. 1 PassG

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.