Landgericht Köln, 2017-02-09, 29 S 223/15

29 S 223/15Tribunal cantonal9 févr. 2017

Texte intégral

Landgericht Köln — 29 S 223/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-09

Aktenzeichen: 29 S 223/15

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0209.29S223.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Die Berufungen der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen die Urteile des Amtsgerichts Köln vom 10.11.2015 und vom 15.1.2016 - 215 C 148/13 – werden zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80%. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 20%. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und der Streithelferin zu 80%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Dieses Urteil und das amtsgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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