Landgericht Köln, 2017-02-28, 21 O 565/16

21 O 565/16Tribunal cantonal28 févr. 2017

Texte intégral

Landgericht Köln — 21 O 565/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-28

Aktenzeichen: 21 O 565/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0228.21O565.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.559,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.

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