4 O 177/16•Landgericht Köln, 2017-04-18, 4 O 177/16
Texte intégral
Landgericht Köln — 4 O 177/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-18
Aktenzeichen: 4 O 177/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0418.4O177.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.000,00€ abzüglich eines Nutzungswertersatzes, der mit 0,08€ pro gefahrenem Kilometer zum Zeitpunkt der Rücknahme des Fahrzeugs berechnet wird, mindestens jedoch abzüglich 3.375,37€, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.02.2016 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw VW Eos, Baujahr 2011 mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ###### zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Tenor zu 1) genannten Pkws in Verzug befindet.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.789,76€ freizustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar hinsichtlich des Herausgabeanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000€; im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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