14 O 286/14•Landgericht Köln, 2017-04-27, 14 O 286/14
Texte intégral
Landgericht Köln — 14 O 286/14 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-27
Aktenzeichen: 14 O 286/14
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0427.14O286.14.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang er die Originaltonbandaufnahmen, die im Rahmen der Erstellung der Memoiren des Klägers von diesem besprochen und vom Beklagten aufgenommen wurden, in schriftlicher, digitaler oder sonstiger Form vervielfältigt hat und/oder hat vervielfältigen lassen, und zwar unter genauer Angabe, wann er welche Vervielfältigungen erstellt hat bzw. hat erstellen lassen und unter genauer Beschreibung der Zahl und Art der hergestellten Vervielfältigungsstücke sowie unter Angabe zu deren Verbleib.
Der weitergehende Auskunftsantrag wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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