Landgericht Köln, 2017-04-27, 15 O 454/16

15 O 454/16Tribunal cantonal27 avr. 2017

Texte intégral

Landgericht Köln — 15 O 454/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-27

Aktenzeichen: 15 O 454/16

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:0427.15O454.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Kläger aufgrund des Widerrufs des Darlehensvertrags Nr. ####36 mit Schreiben vom 02.06.2016 nur verpflichtet sind, an die Beklagte per 02.03.2017 einen Betrag i.H.v. 46.723,54 EUR zu leisten.

Es wird festgestellt, dass die Kläger aufgrund des Widerrufs des Darlehensvertrags Nr. ####10 mit Schreiben vom 02.06.2016 nur verpflichtet sind, an die Beklagte per 02.03.2017 einen Betrag i.H.v. 23.439,64 EUR zu leisten.

Es wird festgestellt, dass die Kläger aufgrund des Widerrufs des Darlehensvertrags Nr. ####23 mit Schreiben vom 02.06.2016 nur verpflichtet sind, an die Beklagte per 02.03.2017 einen Betrag i.H.v. 24.197,20 EUR zu leisten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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