28 O 108/17•Landgericht Köln, 2017-10-18, 28 O 108/17
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 108/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-18
Aktenzeichen: 28 O 108/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1018.28O108.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es unter Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- EUR – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im Innenbereich und auf dem Dach des L gefertigte Aufnahmen zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, wie geschehen in dem Film mit dem Titel „Aufruf: 0. Januar in Köln – Kundgebung: entfernt!“ (Timecode 0000), erschienen auf den Internetseiten www.G .com, www.Z .de und www.H .tv.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 597,74 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 35% und die Beklagte zu 65%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Unterlassungstenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5000,- EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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