16 O 99/17•Landgericht Köln, 2017-11-07, 16 O 99/17
Texte intégral
Landgericht Köln — 16 O 99/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-07
Aktenzeichen: 16 O 99/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1107.16O99.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 137.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2013 sowie an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.611,93 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.194,90 € seit dem 4. November 2016 und aus 417,03 € seit dem 02.03.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 74 %.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, soweit nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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