28 O 176/17•Landgericht Köln, 2017-11-15, 28 O 176/17
Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 176/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-15
Aktenzeichen: 28 O 176/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1115.28O176.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- Der Beklagte wird verurteilt, auf die Löschung der aus den nachfolgend wiedergegebenen Anlagen K1 und K2 sowie der diesem Urteil beigefügten Anlage K3 ersichtlichen, das Bildnis der Klägerin enthaltenen Foto- und Videoaufnahmen sowie auf die Löschung der aus den nachfolgend wiedergegebenen Anlagen K1 und K2 ersichtlichen Äußerungen in Bezug auf die Klägerin hinzuwirken, soweit diese unter der URL www.anonym1.com abrufbar sind:
(Mit dem Urteil sind die als Anlage bezeichneten Datenträger verbunden)
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 30.000,- € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.6.2017 zu zahlen.
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.611,93 € an außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.6.2017 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die mit dem Tenor zu 2., zu 3. und zu 5. zugesprochenen Forderungen der Klägerin gegen den Beklagten auf vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung beruhen.
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Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- € vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu 2., 3., und 5. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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