Landgericht Köln, 2017-11-30, 24 O 223/17

24 O 223/17Tribunal cantonal30 nov. 2017

Texte intégral

Landgericht Köln — 24 O 223/17 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-30

Aktenzeichen: 24 O 223/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2017:1130.24O223.17.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bedingungsgemäß Deckungsschutz für das außergerichtliche und gerichtliche Vorgehen in erster Instanz gegen die Sparkasse G betreffen die Darlehen mit den Nummern ####11, ####20, ####26, ####89 und ####62 zu gewähren.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 392,60 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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