24 O 287/17•Landgericht Köln, 2018-04-12, 24 O 287/17
Texte intégral
Landgericht Köln — 24 O 287/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-12
Aktenzeichen: 24 O 287/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0412.24O287.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Audi A4 mit der Fahrgestell-Nr. ###### im Wege des Schadensersatzes an den Kläger 16.995,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.10.2017 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme seit dem 08.07.2017 in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.100,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.07.2017 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bezüglich der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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