Landgericht Köln, 2018-05-30, 32 O 326/17

32 O 326/17Tribunal cantonal30 mai 2018

Texte intégral

Landgericht Köln — 32 O 326/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-30

Aktenzeichen: 32 O 326/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0530.32O326.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.250,69 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2017 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW der Marke Volkswagen, Modell Passat CC, mit der Fahrgestellnummer ###### zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Ziffer zu 1) bezeichneten Pkw in Annahmeverzug befindet.
    1. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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