16 O 126/17•Landgericht Köln, 2018-06-01, 16 O 126/17
Texte intégral
Landgericht Köln — 16 O 126/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-01
Aktenzeichen: 16 O 126/17
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0601.16O126.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.880,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 02.08.2016 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Passat CC, FIN: ###### und Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 6.384,26 EUR.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1. genannten PKW im Annahmeverzug ist.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten der Klagepartei entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.680,28 EUR freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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