25 O 290/16•Landgericht Köln, 2018-07-11, 25 O 290/16
Texte intégral
Landgericht Köln — 25 O 290/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-11
Aktenzeichen: 25 O 290/16
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0711.25O290.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 120.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.4.2013 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.063,06 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.4.2017 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftigen, unvorhersehbaren immateriellen sowie alle weiteren vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die ihm aus den fehlerhaften Behandlungen zwischen dem 1.8. und 8.8.2012 entstanden sind bzw. noch entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.
Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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