Landgericht Köln, 2018-07-11, 84 O 278/17

84 O 278/17Tribunal cantonal11 juil. 2018

Texte intégral

Landgericht Köln — 84 O 278/17 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-11

Aktenzeichen: 84 O 278/17

ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0711.84O278.17.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachern

Tenor

I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen,

wie nachstehend für die „G Empfehlung 2017" wiedergegeben mit einem Testergebnis zu werben, ohne dem angesprochenen Verkehr den Test zumindest durch Angabe einer Fundstelle zugänglich zu machen:

(Es folgt eine Darstellung)

II. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

III. Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Von den Gerichtskosten tragen der Kläger % und der Beklagte 1/4.

IV, Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Hinsichtlich der auszugleichenden Gerichtskosten kann der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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