23 O 95/18•Landgericht Köln, 2018-09-26, 23 O 95/18
Texte intégral
Landgericht Köln — 23 O 95/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-26
Aktenzeichen: 23 O 95/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2018:0926.23O95.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
- Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Krankenversicherung mit der Versicherungsnummer ##### unwirksam ist und der Kläger nicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrags verpflichtet ist:
im Tarif Vital 250 die Erhöhung zum 1.1.2016 um 125,16 €.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.379,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 3.129,00 € seit dem 12.02.2018 und aus einem Betrag von 250,32 € seit dem 19.04.2018 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist,
a) dem Kläger die Nutzungen herauszugeben, die sie vor dem 12.02.2018 aus dem Prämienanteil gezogen hat, den der Kläger auf die unter 1. aufgeführten Beitragserhöhungen gezahlt hat;
b) die nach 3. a) herauszugebenden Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 12.02.2018 zu verzinsen.
- Die Beklagte wird schließlich verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten und Auslagen i. H. v.1.109,79 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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