322 Ns 9/19•Landgericht Köln, 2019-05-28, 322 Ns 9/19
Texte intégral
Landgericht Köln — 322 Ns 9/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-28
Aktenzeichen: 322 Ns 9/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0528.322NS9.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. große Strafkammer als 8. große Jugendkammer
Tenor
Auf die Berufungen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 18.02.2019 (46 Ls 61/18) unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsmittel abgeändert.
Die Angeklagte ist des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen, einmal in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig.
Gegen sie wird ein Dauerarrest von drei Wochen verhängt, der nicht mehr zu vollstrecken ist.
Sie wird angewiesen, innerhalb von sechs Monaten 40 Sozialstunden nach Weisung der Jugendgerichtshilfe abzuleisten, möglichst im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes.
Kosten und Auslagen werden ihr nicht auferlegt. Eigene Auslagen trägt sie selbst.
§§ 113, 114, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 22, 23, 52, 53 StGB, §§ 1, 105 JGG
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