Landgericht Köln, 2019-08-23, 19 O 264/18

19 O 264/18Tribunal cantonal23 août 2019

Texte intégral

Landgericht Köln — 19 O 264/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-23

Aktenzeichen: 19 O 264/18

ECLI: ECLI:DE:LGK:2019:0823.19O264.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.448,05 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 8.536,79 € seit 13.10.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs W „U“ 2,0 l TDI mit der FIN W#####.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs W „U“ 2.0 l TDI mit der FIN W##### in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 455,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.01.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.