Texte intégral
Landgericht Köln — 106 Qs 10/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 106 Qs 10/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0303.106QS10.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 07.05.2019 - Az: 502 Gs 1107/19 - rechtswidrig war.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin werden der Staatskasse auferlegt.