Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 142/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 28 O 142/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0506.28O142.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
- I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
das auf dem bei der Antragsgegnerin betriebenen Kanal „X“ hochgeladenen Video „entfernt!“ unter der URL: https://www.entfernt bzw. https://entfernt zu löschen,
wenn dies geschieht wie am 18.04.2020 auf dem YouTube-Kanal „X“.