Texte intégral
Landgericht Köln — 5 O 8/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-06-09
Aktenzeichen: 5 O 8/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0609.5O8.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.