Texte intégral
Landgericht Köln — 14 O 470/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-07-31
Aktenzeichen: 14 O 470/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0731.14O470.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
- Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft jeweils an dem gesetzlichen Vertreter des Beklagten zu vollziehen ist, zu unterlassen,
den “Renewal Assessment Report, Glyphosate Addendum I to RAR, Assessment of IARC Monographies Volume 112 (2015): Glyphosate “ vom 31. August 2015,
wie beigefügt als Anlage K1 (Bl. 22-116 GA)
ohne Zustimmung des Klägers im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen und/oder zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen;
- der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 1822,96 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 1531,90 € vom 12.02.2019 bis 28.11.2019 sowie
aus 1822,96 € seit dem 29.11.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.