Texte intégral
Landgericht Köln — 30 O 289/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-08-04
Aktenzeichen: 30 O 289/18
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0804.30O289.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.846,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.07.2018 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits und die außergerichtlichen Kosten der Streithelfer des Beklagten trägt die Klägerin zu 96 %. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 4 %. Die Streithelfer des Beklagten tragen im Übrigen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.