Texte intégral
Landgericht Köln — 28 O 279/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-18
Aktenzeichen: 28 O 279/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2020:0818.28O279.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
wird im Wege der
einstweiligen Verfügung
angeordnet:
- I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an der Geschäftsführung zu vollstrecken ist,
v e r b o t e n,
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