Texte intégral
Landgericht Köln — 14 O 55/19 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2021-11-18
Aktenzeichen: 14 O 55/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1118.14O55.19.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, Auskünfte zu erteilen,
a) über die Zahlungen der Nutzer für die von ihr vertriebenen Online-„Paket"-Angebote, in denen die Online-Fassung des Kommentars „S-E , UStG" neben anderen Werken enthalten ist, wobei nur die auf den Kommentar
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„S-E , UStG" entfallenden Zahlungen anzugeben sind, für die Jahre 2017 - 2018, jeweils für die einzelnen Jahre;
b) über die von ihr erhaltenen Zahlungen von Seiten der K GmbH, der M GmbH und anderer Lizenznehmer für die Nutzung von Onlinepaketangeboten (sog. Module), in denen die Online-Fassung des Kommentars „S-E , UStG" enthalten ist, wobei nur die auf den Kommentar „S-E , UStG" entfallenden Zahlungen anzugeben sind, für die Jahre 2017 - 2018, jeweils gesondert für die einzelnen Lizenznehmer und die genannten Jahre.
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Soweit nicht stattgegeben, werden die Klageanträge zu 1.) und 2.) abgewiesen. Außerdem werden die Klageanträge zu 3.), 4.), 5.), 7.) und 8.) abgewiesen.
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Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,- €.