Texte intégral
Landgericht Köln — 214 O 1/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-01-03
Aktenzeichen: 214 O 1/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0103.214O1.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Auf den Antrag vom 03.01.2022 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der
Anlage ASt 1
aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.