Texte intégral
Landgericht Köln — 5 O 7/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-05-03
Aktenzeichen: 5 O 7/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0503.5O7.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in eben dieser Höhe leistet.