Texte intégral
Landgericht Köln — 21 O 302/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-01-09
Aktenzeichen: 21 O 302/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0109.21O302.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des
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aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit i.H.v.
110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.